Wir sind eine Wahlpraxis, d.h. die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Patienten und es entstehen Selbstbehalte, die entweder von den Patienten selbst oder eventuell vorhandenen Zusatzversicherungen übernommen werden.
Bei Privatversicherungen ist die Abrechnungsart von den einzelnen Versicherungsverträgen abhängig.
Folgende Schritte sind zu beachten
- Ein Arzt Ihres Vertrauens verordnet über eine schriftliche Zuweisung Physiotherapie.
- Bemühen Sie sich frühzeitig um einen Termin in unserer Praxis (spez. nach Operationen).
- Die Bewilligung Ihrer ärztlichen Zuweisung übernehmen wir gerne für Sie.
- Beim Ersttermin wird eine ausführliche Untersuchung durchgeführt und ein Therapieplan erstellt.
- Die Honorarnote muss nach Leistungserbringung zuerst vom Patienten beglichen werden.
- Je nach Sozialversicherung entstehen geringe Selbstbehalte.
- Folgende Unterlagen müssen für die Rückerstattung beigelegt werden:
- Originalrechnung
- Einzahlungsbestätigung
- Bewilligter Überweisungsschein